Vorgaben zum Trainingsbetrieb während Corona
Training findet wieder ohne Beschränkungen statt
Mit Inkrafttreten der neuen CoronaVO und der Aufhebung der bisherigen CoronaVO Sport zum 3. April 2022 entfallen ab Sonntag, 3. April 2022 alle bisherigen für die Sportausübung bedeutsamen Maßgaben und Einschränkungen. Insbesondere gibt es künftig keine Zutrittsbeschränkungen mehr für den Zutritt zu Sportanlagen und Sportstätten.
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport möchte darauf hinweisen, dass die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen zwar nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben ist, aber weiterhin generell empfohlen wird (§ 2 CoronaVO).